Selbstständige und Freiberufler erhalten Unterstützung

Ziel der Bundesregierung ist es, die Liquidität von Firmen sicherzustellen, die wegen der Coronavirus-Krise in Finanznöte geraten.

Die Unsicherheit ist groß – vielen kleinen Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern geht der A … sprichtwörtlich auf Grundeis.

Rechnungen,  Löhne müssen weiterbezahlt werden, aber es kommen keine Umsätze mehr rein.

Ich hatte vorgestern bereits angekündigt, dass vonseiten der Bundesregierung massive Hilfsprogramme in Aussicht gestellt wurden. Vorgestern waren sie mir noch nicht weitreichend genug, aber in 36 Stunden kann sich viel tun. Und so hat Peter Altmaier noch einmal betont, dass die Hilfsangebote schnell ausgereicht werden müssen. Banken auf die üblichen langwierigen Prüfprozesse verzichten sollten, da die KfW  und Bürgschaftsbanken die größten Anteil der Haftungen übernehmen.
Okay, was konkret kann also jetzt ein kleines Unternehmen tun?

  • Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit beantragen. Dies kann ab heute rückwirkend zum 1. März erfolgen. Bedingung ist, dass 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mindestens 10 Prozent haben.
  • Sonderentlastungen bei Steuerzahlungen – hierbei sollte jeder Unternehmer auf der Website seines Finanzamtes nachschauen. Konkret gemeint sind Stundungen, Senkungen der Vorauszahlungen sowie Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen, bei Freiberuflern Aussetzung der Einkommenssteuervorauszahlung
  • KfW – Hilfe für Unternehmen – die Haftungsfreistellung wurde durchgängig auf 80% erhöht, das Kreditvolumen und auch die Antragsgrenze wurden erhöht
  • Bürgschaftsbanken – diese übernehmen die fehlende Haftung bei Krediten
  • Freiberufler und Selbstständige erhalten eine Entschädigung. Durch das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bekommen Freiberufler ausgehend vom Gewinn des vorangegangenen Jahres eine Entschädigung. Dazu zählt auch eine Erstattung der Aufwendungen für soziale Sicherung bei privat Krankenversicherten (§ 56 und 58 IfSG). Bedingung ist, dass sie den entfallenen Umsatz nachweisen können.
  • aktuell vorbereitet, aber dato noch nicht beschlossen, ist die Aussetzung der Pflicht zur Anmeldung von Konkurs bei Kapitalgesellschaften. Zitat: “Wir wollen verhindern, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen. Die reguläre Drei-Wochen-Frist der Insolvenzordnung ist für diese Fälle zu kurz bemessen. Deshalb flankieren wir das von der Bundesregierung bereits beschlossene Hilfspaket mit einer Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020″, kündigt Justizministerin Christine Lambrecht an. 

 

Das sind per Stand 17.3. 12:00 die aktuellen Hilfsangebote. Ich halte euch weiter auf dem Laufenden.

Bleibt Gesund! Euer Team von Fördermittel Wegbereiter

 

 

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